Regionale Zielvereinbarungen gemäß § 84 Abs. 1 SGB V

Hier finden Sie die Verordnungsquoten gemäß den Arzneimittel-Zielvereinbarungen. Die quartalsweise Veröffentlichung der Berichte über die Quoten der regionalen Zielvereinbarungen auf dieser Webseite ist freiwillig und ein optionales Angebot an die Vertragspartner. Aktuell wird dieses Angebot von den KV-Regionen Saarland, Sachsen und Thüringen wahrgenommen.

Für die Abgrenzung der Gruppen der einzelnen Ziele (gegeben durch ATC-Codes, Standardaggregate, Präparate, Darreichungsformen, Applikationsformen und Fachgruppen) sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen verantwortlich. Für die Richtigkeit der Datengrundlagen kann keine Gewähr übernommen werden.

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