Die GAmSi-Berichtsformate

Die Berichterstattung der GKV-Arzneimittel-Schnellinformation umfasst eine Anzahl verschiedener Berichtsformate. Grundsätzlich werden für das jeweilige Berichtsjahr die von Jahresbeginn bis zum Berichtsmonat kumulierten Werte ausgewiesen, sodass die Dezember-Berichte zum vierten Quartal eines Jahres zugleich die Gesamtjahreswerte ausweisen.

GAmSi-KV und GAmSi-Arzt

Die Kernberichte bestehen aus den KV-bezogenen Berichten, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden, und den monatlich über 100.000 arztindividuellen Berichten, die vom GKV-Spitzenverband den Vertragsärztinnen und –ärzten über die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen zugestellt werden. Sowohl die KV- als auch die Arzt-Berichte weisen zwei unterschiedliche Formate auf: den kompakten Monatsbericht und den ausführlichen Quartalsbericht.

Die Inhalte der jeweils ersten beiden Monate eines Quartals beschränken sich auf den Überblick der wichtigsten Verordnungszahlen für den Gesamtmarkt. Die Berichte für den jeweils dritten Quartalsmonat enthalten zusätzlich detaillierte Auswertungen zum Fertigarzneimittelmarkt wie auch über Rezepturen oder Altersgruppen der Versicherten. Das Quartal entspricht dem natürlichen Abrechnungszyklus in der vertragsärztlichen Versorgung, der typischerweise aufgrund von z. B. Sprechstundenbedarf oder der Versorgungsmodalitäten chronisch Kranker einen Quartalsrhythmus aufweist.

Der Bundesbericht und die Regionalen Vergleiche

Der Bundesbericht entspricht hinsichtlich der dargestellten Kennzahlen den KV-Berichten und ermöglicht die umfangreiche Darstellung relevanter Kennwerte auf Bundesebene. Er wird ebenfalls sowohl in der kompakten als auch in der ausführlichen Form veröffentlicht.

Die regionalen Vergleiche enthalten Übersichten zu Kennzahlen sämtlicher Kassenärztlicher Vereinigungen im Vergleich und erscheinen ebenfalls monatlich.

Rahmenvorgaben und regionale Zielvereinbarungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband stimmen gemäß § 84 Abs. 6 SGB V jährlich Rahmenvorgaben für die Arzneimittelversorgung ab, die im Anschluss von den Vertragspartnern in den KV-Regionen den Arzneimittelzielvereinbarungen gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zugrunde gelegt werden können. Diese Arzneimittelziele bestehen gewöhnlich aus wirkstoffgruppenbezogenen Verordnungsquoten, die zum Zweck der Qualität der Versorgung und der Wirtschaftlichkeit angestrebt werden. Die Veröffentlichung der Berichte über die Quoten der regionalen Zielvereinbarungen auf dieser Webseite ist freiwillig und deren Erstellung ein optionales Angebot an die Vertragspartner. Beide Berichtsformen erscheinen quartalsweise.

Sonderbeilage Cannabis

Aufgrund des besonderen gesellschaftlichen Interesses veröffentlicht der GKV-Spitzenverband seit 2018 quartalsweise aktuelle Verordnungszahlen über cannabinoidhaltige Fertigarzneimitteln und Zubereitungen in der GKV auf der Bundesebene.

Dokumente und Links