Das GAmSi-Verfahren

Der GKV-Spitzenverband stellt gemäß § 84 Abs. 5 SGB V den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie den Krankenkassenverbänden als deren regionalen Vertragspartnern monatlich Berichte zur Abbildung der Ausgabenentwicklung für Arzneimittelverordnungen wie auch für Abschluss und Durchführung der Arzneimittelvereinbarungen zur Verfügung.

Die GKV-Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) stellt ein zentrales Informations- und Controlling-Instrument für die Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung dar und besteht wesentlich aus den arztindividuellen Berichten, die für über 100.000 Vertragsärztinnen und –ärzte monatlich über die KVen verteilt werden sowie den KV- und Bundesberichten, die auf dieser Webseite veröffentlicht werden.

Das GAmSi-Verfahren basiert auf einem reduzierten Datensatz sämtlicher Rezeptabrechnungen im Rahmen des § 300 SGB V, die kontinuierlich von den Apothekenrechenzentren und den Direktabrechnern an die Gesetzlichen Krankenversicherungen übermittelt werden. Diese GAmSi-Daten stehen mit einem Verzug von ca. zwei Monaten für die Erstellung der Berichte zur Verfügung. Es werden jährlich über 750 Mio. Arzneimittelverordnungen ausgewertet.

Die Erhebung erfolgt arztbezogen und ohne Versichertenbezug und wird von der ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vor der Abrechnungsprüfung durch die Krankenkassen durchgeführt.